Brauchbarkeit „Stöbern“ § 8 BP NRW
Termin: 14.01.2026
Begrenzung auf max. 8 Hunde, Mitglieder des JGV Hubertus Wesel haben Vorrang
Nennschluss: Drei Wochen vor dem Prüfungstermin
Nennungen an die Geschäftsstelle des
JGV Hubertus Wesel
Provinzialstr. 24
46499 Hamminkeln
Tel: 02873/261
Mail: di-berning@t-online.de
Nenngeld:
Hinweise zur Brauchbarkeit „Stöbern“ § 8
Wir weisen darauf hin, dass entsprechend § 11 PO die Stöberprüfung nur noch einmal wiederholt werden kann. Da die Teilnahme an der Stöberprüfung sehr begehrt und schnell ausgebucht ist, bitten wir alle mit spur- und fährtentreuen, sowie lautjagenden Hunden anzutreten. Wir bieten nur einmal jährlich diese Prüfung für maximal 8 Hunde an. Als Übungsveranstaltung ist der Aufwand eine Prüfung durchzuführen zu groß.
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